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Nebenverdienste
und ihre Chancen
Viele
Nebenverdienstsuchende leben auch heute noch mit der Hoffnung, für
ein bis zwei
Stunden
Adressenschreiben im Auftrag einer x-beliebigen Firma 50 oder 100
Euro am Tag zu
verdienen.
Das wird in manchen Anzeigen auch tatsächlich angeboten, doch trotz
der oft
versprochenen
goldenen Berge: Niemand schenkt Ihnen etwas!
Hinzu
kommt, dass viele Firmen sich wegen der verschärften
Heimarbeitergesetzgebung
scheuen,
überhaupt Heimarbeit zu vergeben. Kaum jemand, der sich um einen
offiziellen
Heim-
oder Nebenverdienst bewirbt, sieht es gern, dass diese Arbeit
angemeldet wird und von
den
Bezügen Steuern, Abgaben für Krankenkasse, Sozialversicherung usw.
abgeführt werden.
Genau
dazu ist ein Arbeitgeber aber durch Gesetz verpflichtet.
Wenn
in diesem Report von "ungewöhnlichen Nebenverdienstideen"
die Rede ist, dann sollte
von
Anfang an die Betonung auf dem Wort Ideen liegen. Es ist also nicht
so, dass hier
unselbständige
Arbeiten für irgendwelche Firmen vermittelt werden sollen, sondern
diese
Zusammenstellung
gibt Denkanstösse, was man in eigener Regie tun kann, um einen
lukrativen
Nebenerwerb zu finden.
Alle
Angaben sind unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Daneben
kann
der Autor natürlich auch keine Garantie dafür übernehmen, ob und
inwieweit sich der
gewünschte
Erfolg einstellt. Es wird sehr auf den Einsatz und die Mittel des
Einzelnen
ankommen,
wie viel er aus den Ideen herausholt und in die Tat umsetzt.
Bevor
wir uns mit den Nebenverdienstideen selbst befassen, noch ein
wichtiger Hinweis: Es
empfiehlt
sich in jedem Fall, vor Aufnahme einer Nebenbeschäftigung (selbständig
oder
unselbständig)
sich mit Ihrem Finanzamt oder einem versierten Steuerberater darüber
zu
unterhalten,
ob Sie Abgaben für Steuern, Sozialversicherung und dergleichen zu
leisten haben
oder
nicht.
Der
Gesetzgeber unterscheidet besonders bei der Beurteilung dieser Frage
sehr differenziert
zwischen
Nebenverdiensten von Arbeitnehmern, Selbständigen, Studenten und
Hausfrauen.
Hinzu
kommt, dass es gerade bei dieser Materie in den letzten Jahren viele
Gesetzesänderungen,
speziell in Deutschland, gab und künftig weitere Änderungen des
betreffenden
§ 46 des Einkommensteuergesetzes zu erwarten sind. Auskünfte über
Sozial- und Rentenversicherungspflicht erteilt die zuständige
Krankenkasse.
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